Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Unzumutbare Mehrbelastungen für Öko-Strom-Anbieter

Die Bundesregierung hat im Sinne der Energiekonzerne eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Durch kostenintensive Auflagen (Messsysteme) lohnt sich die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus wirtschaftlichen Gründen dann für kleine Öko-Strom-Anbieter nicht mehr.

Korrespondenz aus Bochum

Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Verordnung durch die Bundesregierung verstößt gegen geltendes EU-Recht. Erneuerbare Bürgerenergie wird in der EU durch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie gefördert. Bis Juni 2021 muss Deutschland diese Bestimmungen in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung legte einen Entwurf für die Überarbeitung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, der Betreibern von Solar- oder Windanlagen den Einbau eines sehr teuren Messsystems vorschreibt, wenn die Anlage mehr als ein Kilowatt Leistung hat.

 

Der Strompreis würde sich z. B. für Strom von Solarzellen auf dem Dach um ca. 80 Prozent verteuern. Zusätzlich müsste noch die volle EEG-Umlage von den Stromanbietern gezahlt werden, selbst wenn der Strom nicht durch ein Stromnetz geleitet wird und nur für den Eigenverbrauch z. B. durch Nachbarn dient.

 

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten es Eigenversorgern ermöglichen müssen, “Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen“. Hier handelt die Bundesregierung wieder einmal nach dem Willen des internationalen Finanzkapitals, denn die Energiemonopole dulden keine Konkurrenz bei ihrem Feilschen nach der internationalen Dominanz. Alle sind daher aufgerufen - Betreiber der erneuerbaren Energieanlagen als auch Verbraucher - mit allen Mitteln gegen diesen EEG-Gesetzesvorschlag vorzugehen.