Hamburg

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Corona-Krise und Minijobs

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin kommt zum Ergebnis, dass im Juni 2020 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 0,2 Prozent oder rund 63.000 Menschen gesunken ist.

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Aber im selben Zeitraum verschwanden 850.000 Minijobs, das sind zwölf Prozent. Von diesem Jobverlust waren mit dreizehn Prozent Frauen stärker betroffen als Männer (elf Prozent). Minijobber haben weder einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch auf Arbeitslosengeld. Ca. 40 Prozent der Minijobber gaben an, dass sie keinen Arbeitsvertrag oder nur einen befristeten Vertrag haben.

 

Mit der Corona-Krise sind 326.000 oder 36 Prozent der Minijobs im Gastgewerbe und zwölf Prozent im Veranstaltungsgewerbe weggefallen. Dies sind Bereiche, in denen viele Studentinnen und Studenten sich ihr Studium verdienen. Vergleiche zwischen 2019 und Frühjahr 2020 ergaben, dass Minijobber in Haupttätigkeit besonders von Corona und den Arbeitsmarktfolgen betroffen sind. "Beim Geschlechterverhältnis ist es so, dass Frauen häufiger ihren Minijob verloren haben", sagt der DIW-Ökonom.

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Die Arbeiterinnen als Teil der Arbeiterklasse werden im Kapitalismus ausgebeutet wie ihr männlichen Kollegen. Das Buch „neue Perspektiven für die Befreiung der Frau“ führt im Kapitel „Die doppelte Ausbeutung der Masse der Frauen im Kapitalismus“ aus: „Ihre doppelte Ausbeutung kommt in der noch geringeren Bezahlung der weiblichen Arbeitskraft gegenüber der männlichen zum Ausdruck. Das hat zwei hauptsächliche Gründe:

  1. steht die Arbeitskraft der Frauen ... aufgrund ihrer Belastung in der häuslichen Familienarbeit nicht uneingeschränkt zur Ausbeutung zur Verfügung
  2. wird die weibliche Arbeitskraft im Kapitalismus überwiegend immer noch nicht als Arbeit für einen selbständigen Lebensunterhalt bewertet, sondern als Hinzuverdienst. ... Deshalb wird der Großteil der Teilzeitarbeitsplätze oder Jobs mit Niedriglöhnen und -gehältern von Frauen besetzt.“