Frauen
Frauenmorde und billige „Totschlagargumente“ - ohne uns! Mord ist Mord!
2019 wurden 158 Frauen in Deutschland von ihren (Ex)-Ehemännern oder -Partnern ermordet, 211 überlebten die Mordversuche. Eine bittere Realität für die Angehörigen der Opfer ist, dass diese Morde zumeist als Totschlag abgeurteilt werden. Die Kontrolle der Sexualität ist Bestandteil der Unterdrückung der Frauen und Ausdruck der bürgerlichen Moral in der kapitalistischen Gesellschaft.
Eine Studie der britischen Universität Gloucestershire kommt zum Ergebnis, dass Gewalt gegen Frauen einem bestimmten Muster folgt:¹ Extreme Kontrolle gegenüber Partnerinnen, Versuch sie zu isolieren, Stalking, emotionale Erpressung und Gewalt sind Vorboten für geplante Morde.
Die bürgerliche Justiz rechtfertigt Frauenmorde zumeist verharmlosend als „Trennungstötungen“. In den Medien bekommt das dann den Namen „Familientragödie“, „Eifersuchtsdrama“. So berichtete am 29. November 2019 die Berliner Zeitung von einem Prozess in dem das BGH eine Verurteilung durch ein Landgericht wegen Mordes unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2008 aufhob: Wenn Gefühle der "Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit" Auslöser für die Tötung einer Ex-Partnerin sind, liegt das Mordmerkmal "niedriger Beweggrund" laut BGH (und auch der Staatsanwaltschaft) nicht zwingend vor. Die Begründung des BGH: "Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe seine frühere Freundin aus niedrigen Beweggründen getötet, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken". Daher halte das Urteil "rechtlicher Nachprüfung nicht stand".²
Dieses reaktionäre Besitzdenken gegenüber Frauen ist also kein niedriger Beweggrund und bekommt höchstrichterlich Weihen? „... dass das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Zweifel stünde, wenn 'die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will'.³
Die Gewalt gegen Frauen hat in der Corona-Pandemie weltweit zugenommen – aber auch der Widerstand gegen frauenfeindliche Rechtssprechung. Die kämpferische Frauenbewegung kann und muss ihre Kräfte international koordinieren und den Austausch und gemeinsame Aktivitäten entwickeln und am 25. November dem „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ unübersehbar und überhörbar gegen Gewalt an Frauen und die Rechtsentwicklung der Regierungen auf der Straße sein.