Bundesverfassungsgericht

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Skandalöses Urteil zum "Containern"

Das jüngste Urteil des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe, hat der Lebensmittelverschwendung eindeutig Tür und Tor geöffnet, in dem er das Entnehmen von weggeworfenen einwandfreien Lebensmitteln aus Containern wie zum Beispiel Obst und Gemüse mit Hinweis auf das Eigentumsrecht des Entsorgers als Straftat bestätigt.

Korrespondenz aus Bochum

Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, urteilten die obersten Richter mit (Az. 2 BvR 1985/19). Zwar mahnt das BVG eine politische Entscheidung an, es hätte jedoch anordnen können, dass der Gesetzgeber das Vernichten beziehungsweise Entsorgen von einwandfreien Lebensmitteln in einem neuen Gesetz zu verbieten hat. Urteile des höchsten deutschen Gerichts haben nämlich Gesetzeskraft.


Dazu die Vorgeschichte: Zwei Studentinnen aus Oberbayern hatten Verfassungsbeschwerde gegen Urteile in Vorinstanzen eingelegt, sind aber in Karlsruhe erneut gescheitert. Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Mit dem "Containern" wollten sie dagegen protestieren, dass Geschäfte massenweise noch genießbare Lebensmittel wegwerfen.

 

Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, hatte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Studentinnen im Januar 2019 wegen Diebstahls zu jeweils acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober.


Unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legten die Frauen im November 2019 Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls ein. Diese weggeworfenen Lebensmittel hätten zum Beispiel an Tafeln oder direkt an Bedürftige weitergegeben werden können. Das wäre jedoch mit mehr Aufwand als das bequeme Entsorgen durch Wegwerfen verbunden und hätte die Profite - überwiegend der Lebensmittelkonzerne - geschmälert.


Im Gegensatz zu Deutschland ist das Wegwerfen von einwandfreien Lebensmitteln durch Supermärkte und so weiter in anderen Ländern der EU bereits verboten, unter anderem in Frankreich.