Klartext
Julia Klöckners Tierquälerei
Die Affäre um den Tönnies-Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück rückte nicht nur die skandalösen Zustände für die Arbeiter in den deutschen Schlachthöfen ins Rampenlicht, sondern auch die Bedingungen in der Schweinemast. Seit 20 Jahren sind die Zustände bekannt, keiner der zuständigen Agrarminister hat daran etwas geändert.
Trotz Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, so die offizielle Bezeichnung, sind in Deutschland das betäubungslose Kastrieren von männlichen Ferkeln und das Schwanz-Kupieren nach wie vor zugelassen. Letzteres verwundert nicht, wenn man weiß, dass die meisten Schweine in Ställen ab tausend Tieren aufwärts stehen. Bei 1,60 Euro je kg Schlachtgewicht sind in den meisten Fällen nur die Kosten gedeckt. Klein- und Mittelbauern können davon nicht existieren.
In der gesetzlichen Standardvariante der Haltung, sozusagen das Tierschutzlabel 1 der Lebensmittelhandelskonzerne, muss ein Schwein von 50 bis 110 kg einen Platz von 0,75 Quadratmeter haben. Bei Stufe 1 im Vorschlag von Frau Klöckner sollen die Schweine 0,9 Quadratmeter bekommen. Das sind sage und schreibe 0,15 Quadratmeter mehr. Endlich ein glückliches Schweineleben … Kupierverbot gibt es erst in Stufe 2 und Auslauf in Stufe 3.
Das ist kein Tierwohl – sondern die jahrelange Fortführung der gesetzlich garantierten Tierquälerei! Gerd Zitzner, Agrarplattform Internationalistisches Bündnis
Anfang 2019 setzte Frau Klöckner ein „Kompetenz-Netzwerk Nutztierhaltung“ ein, geleitet von Ex-Agrarminister Jochen Borchert. Aber bis zum Corona-Ausbruch bei Tönnies hörte man kaum etwas. Jetzt erst griff sie es auf. Der Bundestag verabschiedete die Vorschläge der Borchert-Kommission. Sie enthalten im wesentlichen die dreistufige Kennzeichnung, einen Aufschlag von 40 Cent je Kilogramm verkauften Fleisches. Das Geld soll in einen Fonds fließen, mit dem der notwendige Umbau der Ställe unterstützt werden soll.
Das heißt die Arbeiter und kleinen Angestellten als Masse der Verbraucher sollen den Umbau bezahlen! Für die Schlachthofbetreiber und Lebensmittelhandelsmonopole ändert sich nichts. Hinzu kommt, dass der neue gesetzliche Mindeststandard erst ab 2030 gelten soll. Erst ab 2040 soll das Schwanzkupieren entfallen!
Das ist kein Tierwohl – sondern die jahrelange Fortführung der gesetzlich garantierten Tierquälerei!