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Gesinnungsjustiz gegen linke Aramäer in Deutschland

In Deutschland sehen derzeit mehrere Aktivisten der Aramäischen Volksbewegung "Revolutionäre Suryoye" Prozessen wegen ihrer politischen Tätigkeit entgegen. Das Gerichtsverfahren richtet sich dabei gegen drei Männer und vier Frauen aus Bayern und Baden-Württemberg.

Korrespondenz
Gesinnungsjustiz gegen linke Aramäer in Deutschland

Zum 100-Jährigen Gedenken an den Völkermord an den Aramäern 1915 (auf aramäisch: Sayfo) in der Türkei haben sich intellektuelle Aramäer aus Tur Abdin zusammengeschlossen und 2015 in Midyat die Aramäische Volksbewegung Revolutionäre Suryoye (aramäisch: Suryoye Qauwonye) gegründet.

 

Den Aktivisten wird vorgeworfen, auf der Augsburger 1. Mai-Demonstration 2018 gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben. Nach Auffassung der Behörden führten sie Fahnen der in Deutschland vom Inlandsgeheimdienst beobachteten marxistisch-leninistischen Organisation Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) mit sich. Tatsächlich handelte es sich in allen Fällen um Flaggen der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens.

 

Hauptangeklagter in diesen Verfahren ist Sami Grigo Baydar. Der 28-Jährige ist Theologe in der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien. Als linker politischer Aktivist setzt er sich für die Rechte der Aramäer in der Türkei ein. Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hat gegen Baydar zudem ein Prüfungsverfahren eingeleitet.

 

Zwei weitere aramäische Aktivisten hatten nun am Donnerstag, dem 9. Juli 2020, beim Augsburger Amtsgericht ebenfalls jeweils eine Gerichtsverhandlung. Der Staatschutzpolizist machte vor Gericht die Aussage, dass die Flagge der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens die gleiche sei wie die Flagge der DHKP-C und deswegen verboten sei. Die Solidarität in Kundgebungen, Demonstrationen und mit einem europaweiten Soli-Hungerstreik für die sozialistische Musikband Grup Yorum wurde ebenfalls als ein angeblicheres Indiz zur DHKP-C eingestuft. Die beiden Aktivisten der Revolutionäre Suryoye wurden zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2600 € vom Amtsgericht Augsburg verurteilt. Die aramäischen Aktivisten und ihr Rechtsanwalt Mathes Breuer haben das Urteil nicht akzeptiert und sind in Berufung gegangen. Der Volksrat der Aramäer aus Europa hat die Bundesregierung derweil wieder aufgefordert, die Kriminalisierung aramäischer Aktivisten in Deutschland zu beenden.