Klartext
Gesinnungsjustiz gegen Marxisten-Leninisten
Nach nunmehr vier Jahren soll der „Münchner Kommunistenprozess“ zu Ende gehen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Verurteilung der zehn Angeklagten zu skandalösen, hohen Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fast sieben Jahren. Neun Angeklagte saßen bereits jahrelang in Untersuchungshaft, mussten aber aus der Haft entlassen werden. Nicht jedoch Müslüm Elma, der bereits seit fünf Jahre inhaftiert ist. Nach dem Willen der Anklage sollen jetzt auch die anderen neun wieder ins Gefängnis. Ihnen werden keinerlei konkrete strafbare Handlungen vorgeworfen, sondern ausschließlich ihre Tätigkeit für die Türkische Kommunistische Partei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML), die in der BRD nicht einmal verboten ist. Selbst die Bundesanwaltschaft musste in ihrem Plädoyer zugeben, dass sich viele Vorwürfe nicht erhärten ließen. Dennoch hält sie an diesem größten politischen Schauprozess der letzten Jahrzehnte gegen eine revolutionäre Organisation fest.
Das alles ereignet sich nicht etwa in der von einem faschistischen Regime regierten Türkei, sondern in einem Land, dessen Regierung sich stets für seine „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ lobt. Anlässlich des Tags der Pressefreiheit am 16. Mai behauptete Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Blick durch ihre rosa Brille: „Eine Demokratie … braucht eine Öffentlichkeit, in der gestritten werden kann, und verschiedene Meinungen ausgetragen werden können.“ In der Realität der Bundesrepublik Deutschland gilt das aber nur für Meinungen, die mit der kapitalistischen Gesellschaftsordnung kompatibel sind. Keinesfalls für die Freiheitsideologie des Kommunismus! Ohne eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums wären die Marxisten-Leninisten nie vor Gericht gestellt worden.
Bereits jetzt ist der Plan, mit diesem Prozess eine große antikommunistische Hetz- und Pogromstimmung zu entfachen, kläglich gescheitert. Inessa Kober, Mitglied der Verbandsleitung des REBELL
In einem Musterurteil sollen weitgehende Möglichkeiten geschaffen werden, revolutionäre Tätigkeit zu kriminalisieren, anzuklagen und einzusperren. Die Bundesanwaltschaft will die TKP/ML zu einer ausländischen terroristischen Organisation erklären. Mit dem „Argument“, sie folge dem Marxismus-Leninismus und deshalb sei ihr auch jede Art des Terrorismus zuzuordnen. Aber: Revolution ist kein Verbrechen und Befreiungskampf kein Terrorismus!
Allerdings ist bereits jetzt der Plan, mit diesem Prozess eine große antikommunistische Hetz- und Pogromstimmung zu entfachen, kläglich gescheitert. Das zeigt, die Zeit reif ist für eine breite Bewegung: Gib Antikommunismus keine Chance!
Eine beeindruckende internationale Solidarität stärkte den Kampfwillen der Genossinnen und Genossen. Ihre Standfestigkeit und feste Überzeugung von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung sind uns ein Vorbild. Deshalb: Freispruch für alle Angeklagten und Entschädigung für ihre Inhaftierung!