Familien
Bürokratische Hürden für Zahlungen an berufstätige Frauen
In den Medien wird von umfangreichen Hilfsmaßnahmen der Regierung berichtet.
Nur im Kleingedruckten erfährt man, dass es dazu sehr hohe Hürden gibt. Einige Arbeitgeber verlangten von den Frauen, dass sie ihren Urlaub und die Überstunden für die Kinderbetreuung aufbrauchen. Erst nachträglich hat das Bundesarbeitsministerium klargestellt, „dass Urlaub nur in gewissem Umfang zur Kinderbetreuung eingesetzt werden kann. Resturlaub aus dem Vorjahr darf beispielsweise herangezogen und bereits beantragter Urlaub muss genommen werden. Es sei aber nicht zumutbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren gesamten Jahresurlaub aufbrauchen müssten, um den Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, schreibt das BMAS.“¹
Ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die Gehaltsausfälle durch die Kinderbetreuung haben, wird in den wenigsten Fällen durch die Kurzarbeiterregelung abgedeckt. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird höchstens für sechs Wochen gewährt,und beträgt maximal 2016 Euro. Entschädigt werden jedoch nur Eltern von Kindern bis zum zwölften Lebensjahr, die die Betreuung nicht mit Hilfe von Familie, Freundinnen, Freunden oder Notfallangeboten anderweitig realisieren können, die kein Homeoffice nutzen können und auch keine Möglichkeiten mehr haben, bezahlt der Arbeit fernzubleiben, beispielsweise durch Überstundenabbau oder der Nutzung ihres gesamten Erholungsurlaubs. Hier gilt die Forderung nach bezahltem Zusatzurlaub für Eltern im Homeoffice!
Notwendig ist die sofortige und unbürokratische Auszahlung und vorrangig an alleinerziehende Mütter! Berichtet über Eure Erfahrungen im Diskussionsforum von Rote Fahne News: „Corona-Krise = Kapitalismuskrise?“