Revolutionäres Familiengesetz
Lenin und Frauenrechte
Herr Simon Demmelhuber vertritt am 6. Novembeer 2017 im Bayrischen Rundfunk, Lenin sei es nicht gelungen, „zum Wohle Russlands, Gerechtigkeit und Gleichheit einzuführen“. Ein Vergleich der Lage der Frauen beweist, dass Herr Demmelhuber im Irrtum ist:
In Deutschland gilt das Ehegattensplitting, Frauen verdienen fast ein Viertel weniger als Männer, Ehescheidung führt nicht selten zum finanziellen Ruin und zur sozialen Notlage. Dagegen war die Sowjetunion unter Lenin modern! 1918 wurde ein revolutionäres Familiengesetz erlassen, Frauen konnten sich nun auch gegen den Willen ihres Mannes scheiden lassen, Scheidung wurde zur Privatangelegenheit mit einfacher Registrierung. Eheliche und nichteheliche Kinder wurden gleichgestellt, körperliche Züchtigung wurde verboten, beide Elternteile hatten das Sorgerecht.
Deutschland ist Drehscheibe weltweiter Prostitution. Frauen müssen bangen, wenn sie ungewollt schwanger werden. Lenin sorgte dagegen für ein fortschrittliches Sexualstrafrecht, mit Straffreiheit von Schwangerschaftsabbruch und Homosexualität, aber Verfolgung von Zuhälterei und Kuppelei und Hilfe für die einzelnen Prostituierten mit Angeboten zur Arbeitsaufnahme und Wohnung.
In Deutschland sind stillende Mütter praktisch gezwungen, ihre Arbeit aufzugeben, Frauen müssen nachts arbeiten, weibliche Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich kommen auf dreistellige Überstundenzahlen. Doch die Sowjetunion erließ schon im November 1917 das Dekret über den 8-Stunden-Tag und untersagte Nachtarbeit, Arbeit unter Tage und Überstundenarbeit für Frauen. Mütter erhielten bezahlten Urlaub von je acht Wochen vor und nach der Geburt, Stillenden stand alle drei Stunden eine halbstündige bezahlte Still- und Betreuungspause zu, ihre Arbeitszeit war bei vollem Lohnausgleich auf täglich sechs Stunden begrenzt.
Während in Deutschland 2019 Frauen mindestens 4,5 Stunden mit unbezahlter Hausarbeit verbrachten, errichtete die Sowjetunion vor hundert Jahren Kantinen, Wäschereien, Kinderkrippen und gemeinschaftsbezogene Wohnanlagen zur Entlastung der Frauen.