Versuchte Tötung
Nebenklägerin legt Revision gegen das Urteil im Fall "Seda" ein
„Die Nebenklägerin hat am 16. Februar Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt, mit dem der Angeklagte Faruk P. wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und auf unbefristete Zeit in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen worden ist“, erklärt die Kanzlei Meister & Partner.¹
Weiter schreiben die Gelsenkirchener Anwälte: „Im Gegensatz zur Auffassung des Landgerichts Essen, steht aber für die Nebenklägerin nicht ‚zweifelsfrei fest‘, dass der Angeklagte aufgrund einer krankhaften seelischen Störung als schuldunfähig im strafrechtlichen Sinne anzusehen ist. Diese Einschätzung des Landgerichts hatte zur Folge, dass gegen den Angeklagten keine strafrechtlichen Sanktionen, insbesondere keine langjährige Haftstrafe, verhängt werden konnte, sondern dass er freigesprochen wurde ...
Zweites Sachverständigengutachten erforderlich
Die Nebenklage hält auch daran fest, dass die Anklage nicht auf versuchten Totschlag, sondern auf versuchten Mord lauten müsste. Angesichts der Schwere solcher Mordanschläge gegen Frauen aus frauenfeindlichen, sexistischen Motiven erscheint es erforderlich, eine solch weitgehende Feststellung wie die völlige Schuldunfähigkeit des Angeklagten zumindest durch ein zweites Sachverständigengutachten zu überprüfen ...
Die Nebenklage ist daher nach wie vor der Ansicht, dass im Rahmen einer zweiten Begutachtung zu klären wäre, ob Faruk P. nicht zumindest als eingeschränkt schuldfähig anzusehen wäre, was bedeuten würde, dass er zusätzlich zu der Einweisung wegen Gefährlichkeit behaftet werden könnte. Dies muss nach Ansicht der Nebenklage im Revisionsverfahren geklärt werden."