Pressemitteilung
Entzug der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage war rechtswidrig
Die Verhandlung der Klage des Frauenverbands Courage gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010 und 2011 durch das Finanzamt Wuppertal endete am 17. Januar mit einer Schlappe für das Finanzamt. Der Bundesvorstand berichtet:
Den VertreterInnen der Oberfinanzdirektion NRW gelang es nicht, ihren Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit und des „Extremismus“ gegen den Frauenverband Courage e.V. zu beweisen. Da nützte auch die ins Feld geführte „enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz NRW“ und seine haltlosen Behauptungen nichts.
Der vorsitzende Richter erklärte: „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“ Die Finanzbehörden (in NRW) könnten sich auch nicht auf den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2013 als Beweis berufen. Denn der Vorwurf, Courage handele als Vorfeldorganisation der MLPD, könne nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster von 2018 nicht mehr erhoben werden – nichts anderes werde aber dort behauptet. Deshalb sei der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtswidrig.
Frauen aus acht Courage-Gruppen und Steuerfachleuten in Ausbildung hatten die Verhandlung mit Spannung verfolgt. Es ist bei Gericht nicht üblich zu applaudieren – das taten aber ein Großteil der Auszubildenden am Schluss und die Courage-Frauen stimmten gerne ein.
Die Entscheidung des Gerichts wird uns schriftlich zugehen. Wir sind gespannt darauf, ob die Finanzbehörden das Urteil annehmen und unsere Einsprüche für die Jahre 2012 bis 2017 anerkennen werden. Wir bleiben auf jeden Fall kampfbereit.
Die vollständige Pressemitteilung kann auf der Webseite von Courage gelesen werden