Nürnberg

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Verurteilt wegen eines fliegenden Flugblatts!

Am 3. Januar 2020 sprach das Amtsgericht Nürnberg ein haarsträubendes Urteil gegen die Anmelderin einer Kundgebung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer 2018.

Korrespondenz

Sie muss 350 Euro Geldstrafe bezahlen; in einer Bewährungszeit von einem Jahr darf sie sich nichts "zuschulden" kommen lassen, sonst wird eine weitere Strafe von 500 Euro fällig.

 

Die damalige Aktion war vom Nürnberger Frauenbündnis "8. März" angemeldet worden. Frauen aus Afghanistan und anderen Ländern berichteten, warum sie aus ihrer Heimat geflohen sind, und wie es ihnen jetzt in Deutschland geht. Es wurden Parolen gerufen: "No boarder  - no deportation!" Dazwischen wurden Lieder vom Band abgespielt. „Die ganze Aktion war bunt und friedlich. Es waren nur Frauen und Kinder da.“ Dies war auch die Aussage der beiden Polizeibeamten bei der ersten Anhörung.

 

Der Versammlungsleiterin wird jetzt unterstellt, sie habe Auflagen nicht beachtet. Als einige gefaltete Papierflieger über den Zaun des BAMF flogen, hätte sie sofort einschreiten müssen. Wegen einiger über den Zaun gleitender Papierflieger, während zu keiner Zeit eine Gefährdung der Öffentlichkeit bestand!

 

Wir hatten alle mit einem Freispruch gerechnet, zumal der Prozess - eine erste Verhandlung fand im November 2019 statt - in der Öffentlichkeit mehrfach in der Kritik stand. Als Zeuge wurde auch ein Beamter des Ordnungsamts befragt. Auch dieser wusste aus dem vorangegangenen Kooperationsgespräch nichts Negatives zu berichten.

 

Der Anwalt der Versammlungsleiterin führte in seinem Plädoyer aus, dass es um ein Agitationsmittel ging. Ein Flugblatt fliegt nun eben - und so sei der Papierflieger halt geflogen ... Das harte Urteil dient zur Abschreckung und Einschüchterung. Wir müssen gegen die Einschränkungen der demokratischen Rechte und der Meinungsfreiheit kämpfen. Der Anwalt will in die Berufung gehen.