Schwangerschaftsabbruch
Ärztinnen für Abschaffung des Paragrafen 219a
Der Paragraf 219a muss komplett abgeschafft werden. Das fordert auch die Ärztin Bettina Gaber. Sie wurde wegen einer rein sachlichen Information, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. In der früher gängigen Rechtssprechung war das gewohnheitsmäßig legitim, mit dem Paragraph 219a wird es als Werbung für Schwangerschaftsabbruch verfolgt. Auch die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die ebenfalls verurteilt wurde, wird gegen das Urteil vorgehen. Frau Hänel hat dazu auch ein lesenswertes Buch geschrieben. "Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer 'Abtreibungsärztin'". (Argument Verlag)