Frauenspezifische Fluchtgründe
Thema für den Flüchtlingspolitischen Kongress
Von den 60 Millionen Menschen, die auf der Flucht sind, sind die Hälfte Frauen und Mädchen.
Genau wie die Männer fliehen sie, weil ihnen der Imperialismus die Lebensgrundlagen entzieht. Doch Frauen fliehen auch noch vor Verschleppung und Versklavung, Zwangsabtreibungen, Steinigungen, Witwen- und Ehrenmorden, Genitalverstümmelungen, Frühehen und Zwangsverheiratung sowie Frauen- und Mädchenhandel.
Das Asylrecht in Deutschland erkennt frauenspezifische Fluchtgründe an, doch in der Realität bekommen sie oftmals gerade noch ein Abschiebeverbot zugestanden. Nicht selten schlägt ihnen bürokratisches Misstrauen entgegen, gerade wenn Gewalt nicht „offiziell“ vom Staat sondern im häuslichen Umfeld ausgeübt wird.
Geflüchtete Frauen leben in Deutschland häufig in unwürdigen verwahrlosten Unterkünften, die ihnen wenig Schutz und Privatsphäre bieten. Der Einsatz für die Rechte von Flüchtlingsfrauen und die Erfahrungen dazu sollte auch ein Thema beim Flüchtlingspolitischen Kongress im Arbeiterbildungszentrum in Stuttgart sein.