Gelsenkirchen

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Erster Prozess gegen Stalker von Seda

Am 8. November 2019 fand am Amtsgericht Gelsenkirchen der erste Prozess gegen Faruk P. statt. Er wird beschuldigt, am 22. Juni 2019 nach jahrelangem Stalking einen feigen Mordanschlag auf Seda, eine junge Frau und Mutter von zwei Kindern verübt zu haben. Sie hatte die Messerattacke mit 21 Stichwunden nur knapp überlebt. Tagelang kämpfte sie um ihr Leben - eine starke Frau!

Frauenverband Courage
Erster Prozess gegen Stalker von Seda
Volle Solidarität mit Seda (Frauenverband Courage)

Vor dem Amtsgericht versammelten sich 40 Frauen und Männer, um ihre Solidarität mit Seda und ihren Protest gegen den entsetzlichen Vorfall zum Ausdruck zu bringen. Es kamen Familienangehörige, der Freundeskreis Seda, Frauen des Frauenverbands Courage und des Alevitischen Vereins Gelsenkirchen, Vertreterinnen und Vertreter von MLPD und AUF Gelsenkirchen. Sie betonten, dass Gewalt an Frauen ein gesellschaftliches Problem ist und die Befreiung der Frau eine befreite Gesellschaft braucht. Seda habe große Solidarität von Frauen und Männern erhalten.

 

Auf einem Schild stand „Stalking ist ein No-Go und muss hart bestraft werden“. Grüße gab es von spanischen Bergarbeiterfrauen unter der Losung „No una mas“ – „Keine einzige mehr“. Mit großem Respekt wurde Seda begrüßt, die nicht geschwiegen hat, damit anderen nicht ähnliches droht. Der Rechtsanwalt von Seda, Frank Jasenski, erläuterte, dass dieser erste Prozess von großer Bedeutung ist und es darum geht, ob Faruk P. überhaupt wegen Stalking verklagt wird.

 

Es war ein erster Erfolg, dass die Richterin dem Antrag des Rechtsanwalt statt gab, Faruk P. entsprechend § 238 (Strafgesetzbuch) wegen Nachstellung zu verurteilen, nachdem aus der Klageschrift der Staatsanwältin hervorging, dass es sich um systematisches Stalking handeln muss. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass vor einer Fortsetzung der Verhandlung ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit und zu einer etwaigen dauernden Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt eingeholt werden muss.

 

In der anschließenden Aussprache am offenen Mikrofon gab es Unverständnis und Empörung über das abgeklärte Verhalten des Täters. Krankheit kann keine Rechtfertigung für systematisches Stalking und eine geplante Messerattacke sein! Dafür muss er sich noch in einem späteren Prozess und vor dem Landgericht verantworten. Unser Protest geht weiter, bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung des Täters. Unsere Losung ist „Jede einzelne ist zuviel“!