Verwaltungsgericht

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Landesbank Berlin muss für die MLPD ein Geschäftskonto eröffnen

Das Berliner Verwaltungsgericht (Aktenzeichen: VG 2 K 131.18) verurteilte am 23. Oktober die Landesbank Berlin, für den Landesverband Ost der MLPD ein Geschäftskonto bei ihrer Tochter, der Berliner Sparkasse zu eröffnen.

Von Zentralkomitee der MLPD
Landesbank Berlin muss für die MLPD ein Geschäftskonto eröffnen
Klaus Dumberger (rf-foto)

Die Landesbank Berlin wurde durch den Urteilsspurch des Berliner Verwaltungsgerichts zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. Nach der Landesbank Baden-Württemberg ist damit die zweite Bank mit dem Versuch gescheitert, der MLPD entgegen geltender Rechtslage ein Geschäftskonto zu verweigern.

 

Zur Erinnerung: In den Jahren 2017 und 2018 wurden der MLPD und einer ganzen Reihe ihrer Landes- und Kreisverbände Geschäftskonten gekündigt, unter anderem von Deutscher Bank und Postbank - großteils mit identischem Wortlaut. 20 Kreditinstitute, darunter die Berliner Sparkasse, verweigerten daraufhin der MLPD die Eröffnung eines Kontos. Das attackierte die MLPD als organisierten Bankenboykott, gefördert und gedeckt durch die Rechtsentwicklung der Bundesregierung.

 

Das Verwaltungsgericht Berlin zerpflückte in seinem Urteil nun gründlich die verschiedenen Versuche der Berliner Sparkasse, gegen Recht und Gesetz zu handeln: Da war zunächst ihr plumper Versuch, die Existenz des Landesverbands Ost der MLPD abzustreiten. Dann scheiterte ihre Begründung, „aus geschäftspolitischen Gründen“ für die MLPD kein Konto zu eröffnen. Das wertete das Gericht als „eine unzulässige Ungleichbehandlung im Sinne des §5, Abs. 1, Satz 1 ParteienGesetz“, da die Berliner Sparkasse auch für andere Parteien Girokonten führt. Das „strikte Gleichbehandlungsgebot“ muss auch für die MLPD gelten.

 

Schließlich scheiterte auch der Versuch, der MLPD aufgrund von „Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz“ ein Konto zu verweigern. Damit wollte die Bank der MLPD durch die Hintertür kriminelle Machenschaften andichten. Das Gericht wies auch das zurück, zumal es bei der MLPD keinerlei besondere Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gäbe.

 

Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführer der MLPD, dazu: "Das Urteil ist ein Sieg über den Antikommunismus, die wirkliche Motivation der Bank. Wir führen diese Prozesse als Teil des Protests gegen die Rechtsentwicklung von Regierung und Konzernen."  Deshalb freuen wir uns auch über Spenden für den Rechtshilfefonds der MLPD bei der GLS-Gemeinschaftsbank; IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00; Stichwort: Rechtshilfe“