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Urteil gegen Ärztin Kristina Hänel aufgehoben

Das skandalöse Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist aufgehoben worden (mehr dazu hier auf Rote Fahne News). Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mitteilte, hat sich die Rechtslage geändert. Deshalb muss sich das Landgericht Gießen nun erneut mit dem Fall befassen. Kristina Hänel war im November 2017 in zwei Instanzen wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftssabbruch auf ihrer Homepage vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Begründet hatte das Gericht seine Entscheidung damals mit dem reaktionären und frauenfeindlichen Paragrafen 219a. Dieser wurde im März 2019 um einen Absatz ergänzt, der „Klarheit und Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen schaffen soll“, unter welchen Voraussetzungen sie straflos öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen.