Deggendorf
Adama K. verurteilt – am Pranger steht die menschenverachtende Flüchtlingspolitik!
Am 18. Juni fand im niederbayerischen Deggendorf die Gerichtsverhandlung gegen Adama K. statt. Die junge, aus Sierra Leone geflüchtete Frau hatte sich schützend vor ihr Kind gestellt, als die Polizei sie und das Kind mitten in der Nacht aus ihrer Unterkunft holen und nach Italien abschieben wollte. Dafür wurde sie des Widerstands gegen die Staatsgewalt bezichtigt und jetzt verurteilt.
Der Schuldspruch lautet: sieben Monate Freiheitsentzug, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Adama bekam keinen Pflichtverteidiger zugesprochen. Obwohl eine Verurteilung wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ zu erwarten war, stellte sich die Richterin auf den Standpunkt, Adama hätte sich selbst verteidigen können. Das ist ungeheuerlich. Wie sollte eine der Landessprache nicht mächtige einundzwanzigjährige traumatisierte Frau eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten? Zumal sie sich vor Gericht einer Armada von 17 Polizistinnen und Polizisten gegenüber sah, die Zeugenaussagen gegen sie vorbrachten.
Der Staatsanwalt warf Adama vor, die Eskalation hätte sie sich selber zuzuschreiben. Dramatisierend zählte er an den Fingern vor, wie viele Verstöße Adama angeblich begangen haben soll und welches einzelne Strafmaß dafür zu berechnen sei. Er forderte 12 Monate Haft! Und, mit entsetzter Miene betonte er, dass Adamas Widerstand gegen die Abschiebung auch noch erfolgreich gewesen sei!
Weder er noch die Richterin erwähnten auch nur ein einziges Mal, dass Adama zum Zeitpunkt der angedrohten Abschiebung hochschwanger war. In ihrer Verzweiflung wollte sie sich aus dem Fenster stürzen. Spätestens hier hätte die Polizistin das Grundrecht auf Leben der Mutter und des ungeborenen Kindes über ihr Polizeiprogramm stellen müssen. Stattdessen holte sie männliche Verstärkung und erklärte zynisch, dass Suizid bei Abschiebemaßnahmen ja öfter vorkäme.
Im Vorfeld initiierte das Internationalistische Bündnis in München eine Protestbrief-Aktion, um die Solidarität mit Adama zu organisieren. Siebzig namentlich genannte Personen forderten darin vom Verwaltungsgericht Deggendorf den Freispruch von Adama K. Alle Beteiligten waren über das Urteil empört. Obwohl Adama K. in Sierra Leone, in Libyen, in Italien und jetzt auch in Deutschland unermessliches Leid zugefügt wurde, bekam sie keinerlei traumatherapeutische Behandlung.