Antikommunismus

Antikommunismus

Partei- und Fahnenverbote auf Demonstrationen unzulässig

Wie schon in den Massenprotesten gegen die Rechtsentwicklung von Regierung und bürgerlichen Parteien im letzten Jahr entbrennt auch in der Jugendumweltbewegung "Fridays for Future" die Auseinandersetzung um Verbote von Parteien bzw. ihren Fahnen und Symbolen.

Von ms
Partei- und Fahnenverbote auf Demonstrationen unzulässig
Fahnen im Block des Internationalistischen Bündnisses auf der Lenin-Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 2019 in Berlin (rf-foto)

Jugendfunktionäre der Grünen, der Jusos, von Campact oder auch Jung-Liberale maßen sich an - oft im Namen von "Orga-Teams" -, unter diesem Vorwand vor allem REBELL und MLPD aus den Demonstrationen auszugrenzen. Teilweise rufen sie sogar die Polizei, um dies durchzusetzen. Die Bewegung soll damit in kapitalismuskonforme Bahnen gelenkt werden.

 

Die Vertreter von REBELL und MLPD lassen sich dadurch nicht einschüchtern und gehen erfolgreich dagegen in die Offensive. Denn dieses Vorgehen ist zutiefst undemokratisch und antikommunistisch. Und es widerspricht selbst geltendem bürgerlich-demokratischem Recht. Rote Fahne News dokumentiert im Folgenden einige Artikel, Dokumente, Flugblätter und Interviews, die im Laufe der letzten Jahre, aber auch in jüngster Zeit, erschienen sind und dafür gute Argumente und wichtige Fakten liefern.

Hart erkämpftes Recht

Anlässlich antikommunistischer Exzesse gegen die Teilnahme der MLPD beim Gedenken an die Opfer des faschistischen Brandanschlags in Solingen am 29.5.2018 schrieb Rote Fahne News: "Das Flaggenverbot ist aus verschiedenen Gründen grundsätzlich abzulehnen. Das Recht, demokratische Organisationen aufzubauen, sich in ihnen politisch zu betätigen und mit ihnen Flagge zu zeigen, (ist) ein über Jahrzehnte hart erkämpftes Recht der demokratischen, antifaschistischen und Arbeiterbewegung." (Vollständiger Artikel)

Organisatoren dürfen keine Personengruppen ausschließen

In einem Interview zu Ausschlussversuchen bei einer Demonstration gegen die Werksschließung von Qimonda in Dresden führt Rechtsanwalt Peter Weispfenning aus: "Bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel ist es ... nicht erlaubt, Personen oder Personengruppen von vornherein von der Teilnahme auszuschließen, schon gar nicht durch den Organisator oder Leiter dieser Versammlung. Nur die Polizei dürfte bei 'gröblicher Störung' eines 'ordnungsgemäßen Ablaufs' Teilnehmer ausschließen. Klassisch bezieht sich das z.B. auf betrunkene Randalierer, Radaubrüder oder ähnliches." (Vollständiger Artikel)

Koalitionsrecht verteidigen

Lisa Gärtner, jugendpolitische Sprecherin der MLPD, schreibt in einem Offenen Brief an Schülerinnen, Schüler und Studierende: "Es gab Zeiten in Deutschland, da durften fortschrittliche Organisationen nicht offen auf der Straße auftreten, ihre Fahnen waren verboten. ... Es war ein wichtiger Fortschritt, dass das Koalitionsrecht eingeführt wurde. Seitdem haben Parteien, Jugendverbände oder Gewerkschaften das demokratische Recht, frei und offen ihre Gesinnung zu vertreten. ... Meiner Überzeugung nach ist es im Interesse jeder fortschrittlichen Jugendbewegung, dieses Recht zu verteidigen." (Gesamter Text des Offenen Briefs)

Kapitalismuskritik gehört zu kämpferischer Umweltbewegung

Im aktuellen gemeinsamen Flugblatt von MLPD und REBELL "Nicht nur freitags: Rebellion für die Zukunft!" heißt es: "FFF darf kein Anhängsel oder “kritischer“ Unterstützer der Regierungen werden, sondern muss seine politische Selbständigkeit bewahren. ... Kritik am kapitalistischen System gehört zwingend zu einer kämpferischen Umweltbewegung." (Vollständiger Text)

Parteienausschluss aus Demonstrationen grundgesetzwidrig

Und Rote-Fahne-Redakteur Peter Borgwardt schreibt in einem aktuell erschienenen Artikel "Öffentliches Auftreten ist Pflicht!": "Nehmen wir nur den ersten Satz des Artikels 21 Grundgesetz: 'Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.' ... Der Versuch eines Ausschlusses von Parteien, zum Beispiel von der Teilnahme an Demonstrationen, ist somit grundgesetzwidrig!" (Vollständiger Text)