Paragraph 219a

Paragraph 219a

Kristina Hänel auch in zweiter Instanz verurteilt

Das Landgericht Gießen hat das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen "illegaler Werbung für Abtreibung" bestätigt. Hänel war in einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Gießen im vergangenen November deswegen schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist so skandalös wie das erste, da Hänel nichts anders getan hat, als auf der Homepage ihrer Praxis über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. In Deutschland stellt der Paragraph 219a das "öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen" unter Strafe. Hänel hat angekündigt,  gegen die Rechtmäßigkeit dieses Paragraphen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.