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Fällt diese Woche die "Extremismusklausel"?

Fällt diese Woche die "Extremismusklausel"?
Protest des Frauenverband Courage vor dem Düsseldorfer Landtag im September 2013 (rf-foto)

27.01.14 - Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat die Abschaffung der sogenannten "Extremismusklausel" im Dezember angekündigt. In dieser Woche will die Große Koalition sich darauf einigen. Amtsvorgängerin Kristina Schröder (CDU) hatte die offen antikommunistisch begründete Regel für die Vergabe von Fördermitteln des Ministeriums eingeführt. Um Fördermittel bei Projekten "gegen Rechts" zu erhalten, mussten sich die Initiativen selbst ausdrücklich zur "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" bekennen und sich verpflichten, Personen und Organisationen, mit denen sie bei ihren Projekten zusammenarbeiten wollen, auf ihre "Verfassungstreue" zu kontrollieren.

Das jetzige Zurückrudern geht maßgeblich auf die Anti-Antikommunismus-Bewegung und breiten Protest einer demokratischen Öffentlichkeit zurück. Dabei ist die Rücknahme längst überfällig! Der SPD-Führung geht es dabei vor allem um die Wiedergewinnung einer Massenbasis. Dabei ist die Abschaffung der "Extremismus-Klausel" in der großen Koalition auch durchaus nicht unumstritten. "Das ist der Start einer Störerin", sagt Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Die Entscheidung sei "unklug" und ein "unfreundlicher Akt", heißt es aus der Union.

Das CDU-geführte Innenministerium sucht nach Schlupflöchern, dieses Instrument der Unterdrückung und Gängelung weiter einsetzbar zu halten. So berichtete die "Süddeutsche Zeitung" am 25. Januar von "denkbaren" Alternativen des Familienministeriums – so, dass bei Anträgen auf Fördergeldern "ein Begleitschreiben beigelegt" werde, "das nur auf die nötige Verfassungstreue der Mitarbeiter hinweist". Auch diese Bevormundung und Anmaßung ist nicht zu akzeptieren. Die "Extremismus-Klausel" muss ohne Wenn und Aber vom Tisch.

Die Unterdrückung sozialistischer und erst recht marxistisch-leninistischer Positionen, die sich das Recht nehmen, über das Grundgesetz hinaus zu denken, wäre aber auch mit einer Abschaffung der "Extremismus-Klausel" nicht vom Tisch. Ein ganzes System des modernen Antikommunismus schürt in Deutschland Vorbehalte gegen revolutionäre und marxistisch-leninistische Positionen und diffamiert ihre Träger.

Dazu gehören auch Unterdrückungsmaßnahmen wie die existenzbedrohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Verbände, Vereine und Initiativen auf antifaschistischer Grundlage, einzig und allein, weil sie in den jährlichen Berichten des Inlandsgeheimdienstes des Bundes und der Länder (sogenannter "Verfassungsschutz") erwähnt werden.

Aktuell hat das Finanzamt Wuppertal den Widerspruch des Frauenverbands Courage gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit abgelehnt mit der Begründung, es gäbe beim Frauenverband Courage "inhaltliche und personelle" Übereinstimmungen zur MLPD. De facto fordert das Finanzamt damit von Courage, Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegenüber der MLPD einzuführen als Bedingung für eine Gemeinnützigkeit. Der Verband hat erklärt, dass er sich seine wichtige Säule der Überparteilichkeit und weltanschaulichen Offenheit niemals demontieren lassen wird. Das verdient allen Respekt.

Die MLPD verteidigt entschieden die im Grundgesetz (Verfassung) verankerten bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten und setzt sich für ihren Ausbau ein. Sie weiß aber auch, dass das Grundgesetz das Recht auf Privatbesitz an Produktionsmitteln beinhaltet und damit das Recht auf Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung der Natur und deren mutwilliger Zerstörung.